Neu: Abbruch/Neubau oder Ausbau, kleines Bestandsgebäude

1140 Wien

Beschreibung

Zahlen und  Fakten:

  • Grundfläche: 168 m ²
  • weitgehend gepflegtes Bestandsgebäude
  • 2 Wohneinheiten Kategorie A vorhanden 
  • Widmung: gem. Baugebiet BKL III, g 
  • min. 600m² Nutzfläche möglich.
  • Kaufpreis: ca. 2.000,- €/m² erzielbare Nutzfläche
  • Positive Stellungnahme der MA19 zum Abbruch

Lage: 

Linzer Straße 197 zwischen Mitis- und Moosbachergasse, Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und öffentlicher Verkehr - U4, 52, S-Bahn, befinden sich in fußläufiger Nähe.

Projekt:

Auf der 168 m² grosen Mittelparzelle befindet sich ein gepflegtes Jahrhundertwende Haus: bestehend aus 2 Wohnungen (Kat.A) mit insgesamt 97,77 m² einem geräumigen Keller von rund 80 m² und dem Rohdachboden/Aufstockungsmöglichkeit.

Die derzeitige Flächenwidmung: Bauland, gem. Baugebiet, Baukl. III, geschlossen, ermöglicht bei Abbruch/Neubau die Errichtung einer geschätzten Wohnfläche von ca. 600 m². Im Keller war nach der Errichtung des Hauses eine kleine Fabrikation untergebracht - weshalb der Keller mit Gewölbe überdurchschnittlich geräumig erscheint.
Zum gestellten Abbruchsansuchen, liegt bereits eine positive Stellungnahme der MA19 vor. Laut Baupolizei kann daher innerhalb von einigen Wochen mit einer Abbruchbewilligung gerechnet werden. 

Aus dem Plandokument 8039

kann u.a. folgendes entnommen werden:  Entlang von Baulinien sind Erker und Bauelemente die der architektonischen Gestaltung der Schauseiten der Gebäude dienen, an Straßen bis zu einer Breite von 16,0 m bis zu einer Ausladung von höchstens 0,6 m, an Straßen von mehr als 16,0 m Breite bis höchstens 0,8 m zulässig.  
Bei den zur Errichtung gelangenden Gebäuden darf der höchste Punkt des Daches nicht höher als 4,5 m über der tatsächlich ausgeführten Gebäudehöhe liegen, mit Ausnahme der mit BB4 bezeichneten Flächen. Flachdächer sind nach dem Stand der technischen Wissenschaften zu begrünen, soweit sie nicht solarenergetisch genutzt werden. Technische bzw. der Belichtung dienende Aufbauten sind im erforderlichen Ausmaß zulässig.  
Die bebaubaren, von Bebauung freibleibenden Grundflächen sind gärtnerisch auszugestalten. Die mit Nebengebäuden bebaute Grundfläche darf höchstens 30 m² je Bauplatz betragen. Die Dächer dieser Nebengebäude sind ab einer Größe von 5 m² entsprechend dem Stand der Technik als begrünte Flachdächer auszubilden, sofern es sich nicht um Wintergärten mit Glasdachkonstruktion handelt. Technische bzw. der Belichtung dienende Aufbauten sind im erforderlichen Ausmaß zulässig.

Kaufpreis: € 1.250.000,-(VB)

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

Lageplan

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